Für den Kreis Lippe und damit Lügde gilt schon seit einiger Zeit die Corona – Notbremse, im Kreis Hameln – Pyrmont und damit Bad Pyrmont tritt sie am Donnerstag in Kraft. Da diese Notbremse in einigen Bereichen völlig unterschiedlich gehandhabt wird, haben wir einen groben Überblick zusammen gestellt.
Bad Pyrmont | Lügde | |
Kontaktbeschränkungen | Ein Haushalt darf nur noch eine weitere Person treffen. Kinder bis 6 Jahren gehören nicht dazu. |
|
Kita | Kindertagesstätten und Kinderhorts sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist erlaubt. | Eingeschränkter Regelbetrieb |
Schule | Wechsel in Szenario C: Distanzunterricht. Ausnahmen:
Notbetreuung in den Schuljahrgängen 1 bis 6 bleibt in kleinen Gruppen von 8 bis 13 Uhr erlaubt. |
Wechselunterricht |
Sport | Nur zu zweit und mit dem eigenen Hausstand | Sport zu zweit oder Einzeltraining mit einem Trainer ist erlaubt. Auch Sport für Kinder bis 14 Jahre ist möglich in kleineren Gruppen mit maximal 10 Kindern. |
Bad Pyrmont | Lügde | |
Einkaufen | Click & Collect (Abholung bei kontaktloser Übergange möglich)
Ausnahmen: Lebensmittelhandels, Wochenmärkte, Hofläden Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Babyfachgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Optiker, Orthopädieschuhmacher-Handwerks Tankstellen und Autowaschanlagen, Kraftfahrzeughandels, Zweiradhandels, Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten und der Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandels, Tierbedarfshandels, Futtermittelhandels, Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte, Großhandels und der Baumärkte (für gewerbliche Kunden), Brenn- und Heizstoffhandels, des Brief- und Versandhandels, der Verkaufsstellen von Fahrkarten für den Personenverkehr. Zulässig sind auch Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer dieser genannten Verkaufsstellen entsprechen, wenn die Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden; Bilden die betreffenden Waren nicht den Schwerpunkt des Sortiments, so ist der Verkauf nur dieser Waren zulässig. |
Einkauf mit negativem Corona – Test überall möglich!
Click & Collect (Abholung bei kontaktloser Übergange möglich) Ausnahmen: Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien; Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen und Zeitungsverkaufsstellen; Blumengeschäfte, Abgabestellen von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die „Tafeln“).
Zulässig sind auch Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer dieser genannten Verkaufsstellen entsprechen, wenn die Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden; Bilden die betreffenden Waren nicht den Schwerpunkt des Sortiments, so ist der Verkauf nur dieser Waren zulässig. |