Morgen (am 3.3.) schalten sich die Bundeskanzlerin und die Minsiterpräsidenten wieder einmal zusammen, um über das weiteree Vorgehen zur Bekämpfung der Corona – Pandemie zu beraten. Wie jedes Mal gibt es eine Beschlußvorlage, die uns vorliegt.
Diese Vorlage wurde erstellt in einer Runde aus Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Staatskanzleien aus Bayern und Berlin. Und das steht u.a. drin:
- Grunsätzlich Lockdownverlängerung bis zum 28.3.
- Lockerungen:
- ab 8.3. private Treffen bis 5 Personen (max. 2 Hushalte) möglich, in Gebieten mit Izidenzwerten unter 35 oder 50 sollen die Kontaktbeschränkungen noch weiter gelockert werden
- im Einzelhandel sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit wieder geöffnet werden
- Körtpernahe Dienstlesitungen wie Nagel- und Kosemtikstudios, Fußpflege, Massagepraxen und Fahrschulen dürfen Betrieb wieder aufnehmen (wenn Kunden negativen und tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können)
- Regionen mit Izidenzwert unter 35 dürfen den Einzelhandel komplett (mit Hygienekonzept) öffnen, ebenso Museen und Zoos. Bei einem Wert über 35 ist eine Öffnung mit Terminvergabe möglich.
- Öffnung von Außengastronomie, sowie Theater und Kino nur dann, wenn sich die 7 – Tage – Izidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert
- Betriebe sollen verpflichtet werden, Mitarbeitern 1 bis 2 wöchentliche kostenlose Schnelltests zu ermöglichen
- Die Home Office Regelung soll bis 30.4. verlängert werden
- Bezüglich Schulen steht noch nichts in dem Entwurf
Wie gesagt, es handelt sich um erste Empfehlungen. Wir werden sehen, was am Ende Morgen beschlossen wird.