Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.41.8 „Gewerbegebiet West“ zur Überplanung vorhandener Gewerbeflächen südlich der „Hagener Straße“ und westlich der Straße „Auf der Landwehr“ beschlossen.
In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem Lageplan zur Erschließung sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats für nachfolgend genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.
A Dauer der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.41.8 „Gewerbegebiet West“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem Lageplan zur Erschließung sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 04. April 2022 bis einschließlich 09. Mai 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Baudezernat, Fachgebiet Bauaufsicht und Stadtplanung, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: freitags auch:
08:00 – 12:30 Uhr 14:00 – 16:30 Uhr
eingesehen werden. Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dient der Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. In Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB stehen die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Bauleitplanunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont zur Verfügung (Bereich „Stadtplanung, Bauen, Wohnen und Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen“).
Zusätzlich sind die eingestellten Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes Niedersachsen unter der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal zugänglich.
B Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.41.8 „Gewerbegebiet West“ soll im Ortsteil Holzhausen eine Neustrukturierung vorhandener Gewerbeflächen südlich der „Hagener Straße“ und westlich der Straße „Auf der Landwehr“ erfolgen, um somit der aktuell anstehenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken nachkommen zu können. Die Stadt Bad Pyrmont erhielt zuletzt vermehrt Anfragen regional ansässiger Gewerbetreibender.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1.41.7 „Gewerbegebiet West“ setzt für den in Rede stehenden Bereich zwar bereits ein Gewerbegebiet fest, allerdings ist die Nutzbarkeit für kleinere Gewerbebetriebe derzeit aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) sowie einer ungünstigen Erschließung stark eingeschränkt. Für das Gewerbegebiet sollen die Festsetzungen nun an den heutigen Bedarf angepasst und somit der aktuellen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken entsprochen werden. Der Planungsanlass ist somit die Schaffung von Gewerbegebietsflächen, mit dem Ziel, eine der Nachfrage entsprechende Vermarktung der Flächen vorzubereiten.
C Geltungsbereiche der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Flurstücke im Geltungsbereich:
Der rd. 4,3 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.41.8 „Gewerbegebiet West“ umfasst innerhalb der Gemarkung Holzhausen, Flur 11 vollständig die Flurstücke 14/16, 12/4, 14/4, 12/5 (Straße Lange Wand), 10/7, 10/12, 10/14 sowie 10/15.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1.41.8 „Gewerbegebiet West“ ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.